Rechtsprechung
BayObLG, 29.10.1991 - BReg. 2 Z 130/91 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Bauliche Veränderungen von gemeinschaftlichem Eigentum nach dem Wohnungseigentumsgesetz; Vorliegen von Maßnahmen der ordnungsmäßigen Instandhaltung und Instandsetzung
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)
WEG § 14 Nr. 1 § 22 Abs. 1
Zustimmung aller Wohnungseigentümer bei erheblichen Eingriffen in Statik und Substanz eines Gebäudes
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Welche Veränderungen darf der einzelne Eigentümer ohne Zustimmung der anderen vornehmen? (IBR 1992, 256)
Verfahrensgang
- AG München - UR II 637/90
- LG München I, 12.07.1991 - 1 T 25 31/90
- BayObLG, 29.10.1991 - BReg. 2 Z 130/91
Papierfundstellen
- NJW-RR 1992, 272
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (4)
- BayObLG, 28.01.1988 - BReg. 2 Z 150/87
Anspruch gegen einen Wohnungs- und Teileigentümer einer Wohnanlage auf …
Auszug aus BayObLG, 29.10.1991 - BReg. 2 Z 130/91
Beim Einbau von Dusche und WC müssen Eingriffe in die Steigleitung und die Falleitung, die beide im gemeinschaftlichen Eigentum stehen, vorgenommen werden (BayObLG NJW-RR 1988, 589).Dies stellt für die Antragsteller einen über das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidliche Maß hinausgehenden Nachteil dar (§ 14 Nr. 1 WEG; ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. etwa BayObLGZ 1987, 78/84 m.w.Nachw.; BayObLG NJW-RR 1988, 589; BayObLG WE 1990, 70/71).
- KG, 10.01.1990 - 24 W 6746/89
Deckendurchbruch: Zustimmung aller Wohnungseigentümer notwendig?
Auszug aus BayObLG, 29.10.1991 - BReg. 2 Z 130/91
Die Durchbrüche durch die Decke zwischen Erd- und Kellergeschoß und durch die tragende Wand zwischen den Kellerräumen (Arbeitsraum und Hobbyraum) betreffen gemeinschaftliches Eigentum (vgl. auch KG NJW-RR 1990, 334). - BayObLG, 05.03.1987 - BReg. 2 Z 111/86
Anspruch auf Beseitigung eines Erweiterungsbaus
Auszug aus BayObLG, 29.10.1991 - BReg. 2 Z 130/91
Dies stellt für die Antragsteller einen über das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidliche Maß hinausgehenden Nachteil dar (§ 14 Nr. 1 WEG; ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. etwa BayObLGZ 1987, 78/84 m.w.Nachw.; BayObLG NJW-RR 1988, 589; BayObLG WE 1990, 70/71). - BayObLG, 27.03.1986 - BReg. 2 Z 109/85
Anspruch auf Beseitigung von Fenstern, die im Bauplan nicht vorgesehen waren, …
Auszug aus BayObLG, 29.10.1991 - BReg. 2 Z 130/91
Der Senat hat in dem Beschluß vom 27.3.1986 (NJW-RR 1986, 954/955) einen Deckendurchbruch nur deshalb nicht als bauliche Veränderung des gemeinschaftlichen Eigentums angesehen, weil er vom teilenden Alleineigentümer zu einem Zeitpunkt vorgenommen worden war, als die Wohnungseigentümergemeinschaft noch nicht entstanden war.
- BGH, 21.12.2000 - V ZB 45/00
Eintritt eines nicht hinnehmbaren Nachteils durch Durchbruch einer tragenden Wand
Ein nicht zu duldender Nachteil könnte sich allenfalls aus der Gefahr einer intensiveren Benutzung der vergrößerten Räumlichkeiten ergeben (vgl. BayObLG, NJW-RR 1992, 272, 273; KG, NJW-RR 1997, 587, 588;… Staudinger/Bub, aaO, § 22 WEG Rdn. 78 ff;… Bärmann/Pick/Merle, aaO, § 22 Rdn. 128 ff; Röll, WE 1998, 367, 368; Heerstraßen, DWE 1994, 2, 6). - OLG Frankfurt, 24.07.2007 - 20 W 538/05
Wohnungseigentum: Anspruch auf den Rückbau von Terrassen und Balkonen
1 WEG darstellt (BayObLG NJW-RR 1992, 272; KG NJW-RR 1997, 587;… Niedenführ/Schulze: WEG, 7. Aufl., § 22, Rdnr. 22;… Bärmann/Pick/Merle: WEG, 9. Aufl., § 22 Rdnr. 147, 148). - LG München I, 20.06.2011 - 1 S 23256/10
Wohnungseigentum: Gültigkeit von Beschlüssen über optisch nachteilige …
Es ist dabei vielmehr auch das Gesamtvorhaben insgesamt zu beurteilen (Anschluss an BayObLG NJW-RR 1992, 272).Es gilt nämlich zu vermeiden, dass durch nacheinander durchgeführte - je für sich genommen u.U. unschädliche - Einzelmaßnahmen am Ende doch ein gesetzwidriger, mit § 14 Nr. 1 WEG Zustand entsteht (BayObLG NJW-RR 1992, 272).
- BayObLG, 15.01.1998 - 2Z BR 30/97
Bewilligung der übrigen Wohnungseigentümer bei der Übertragung eines Teils eines …
d) Mögliche Unterlassungs- oder Beseitigungsansprüche in bezug auf den Deckendurchbruch (§ 22 Abs. 1, § 14 Nr. 1, § 15 Abs. 3 WEG, § 1004 Abs. 1 BGB; vgl. BayObLG NJW-RR 1992, 272/273 und 1994, 1169) berühren die durch die Grundbucheintragung geschaffene dingliche Rechtslage nicht. - OLG Köln, 28.04.1999 - 16 Wx 42/99 Daß diese Umbaumaßnahme an einer im Gemeinschaftseigentum stehenden Wand, die einen Eingriff in die Statik des Hauses beinhaltet, eine bauliche Veränderung i.S.d. § 22 I WEG darstellt und nicht mehr in den Rahmen einer ordnungsgemäßen Instandhaltung und Instandsetzung fällt, bedarf nach Art und Umfang der Maßnahme, die auch durch die von den Antragsgegnern vorgelegten Bauunterlagen dokumentiert wird, keiner weiteren Begründung (vgl. beispielsweise BayOBLG, NJW-RR 91, 1490; NJW-RR 92, 272 ).
- BayObLG, 13.06.1996 - 2Z BR 48/96
Ermächtigung zur baulichen Veränderung an tragenden Wänden in der …
Eine unbillige Benachteiligung liegt in der Regel vor, wenn durch bauliche Veränderungen am Gemeinschaftseigentum in die Statik und Substanz des Gebäudes eingegriffen und ein Zustand geschaffen wird, der der Teilungserklärung widerspricht und die Möglichkeit zu intensiverer Nutzung von Sondereigentum ermöglicht (BayObLG NJW-RR 1991, 1490 f.; 1992, 272 f.; 1995, 649 f.; KG NJW-RR 1990, 334 f. jeweils m. w. N.).
Rechtsprechung
AG Saarbrücken, 07.02.1991 - 42 C 1032/90 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen der Kündigung eines auf unbestimmte Zeit verlängerten Mietvertrags wegen Eigenbedarfs; Anforderungen an die Anmeldung von Eigenbedarf als Voraussetzung einer wirksamen Kündigung eines Mietvertrags
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1992, 272